AGB

Gastaufnahmebedingungen Biohof Nature Homes

Sehr geehrte Gäste, wir Biohof Nature Homes, setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Urlaubs- oder Geschäftsaufenthalt bei uns erholsam und erfolgreich zu gestalten und zu einem Erlebnis werden zu lassen. Hierzu tragen auch klare Regelungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen, nachfolgend und der Einfachheit halber „der Gast“ genannt, in Form dieser Gastaufnahmebedingungen treffen wollen. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln so ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das

Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

1. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern

1.1. Mit der Buchung bietet der Gast uns den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und

die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast vorliegen.

1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von uns herausgegeben wurden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie

nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.

1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei Elektronischen Buchungen wird dem Gast

der Eingang der Buchung von uns unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und uns rechtsverbindlich sind. Im Regelfall werden wir bei telefonischen oder mündlichen

Buchungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
1.5.Unterbreiten wir auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von uns an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung unsererseits bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkung, Änderungen oder Erweiterungen

durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

2. Unverbindliche Reservierungen

2.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender und ausdrücklicher Vereinbarung mit uns möglich. 2.2. Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziff.1 (Vertragsabschluss)dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für uns und dem Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.

2.3. Ist eine für den Gast verbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für uns verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt freigehalten. Der Gast hat uns bis zu diesem Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht unsererseits. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig von

einer von uns noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.

3. Preise und Leistungen
3.1.Die in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete

Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2. Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend zwischen uns und dem Gast/ Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem

Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen uns und dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsbeginn

zahlungsfällig und an uns zu bezahlen.

4.2. Wir können bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B.

Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar, soweit vorhanden) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

4.3. Wir können nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen. Diese können wir, soweit nicht anders ausdrücklich mit dem Gast vereinbart ist, bis zu 20%

des Gesamtpreises anfordern.

4.4. Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht rechtzeitig, so können wir, soweit wir selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit sind und in der Lage sind und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, vom Vertrag zurücktreten und dem Gast mit Rücktrittskosten nach Ziffer 5

diese Bedingungen belasten.
4.5.Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder von uns allgemein durch Aushang angeboten wird. Auf Zahlung am Aufenthaltsende durch Überweisung besteht kein Anspruch.
4.6. Die Restzahlung der Miete ist 3 Wochen vor Antritt des Aufenthaltes oder auf Verlangen auch sofort fällig.

5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1 Im Falle des Rücktritts oder Nichtanreise beliebt unser Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. 5.2.Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen unseres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige

Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3. Wir sind verpflichtet uns die Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an uns folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistung (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe. Bei Ferienwohnungen/ Unterkünften ohne Verpflegung 90%. Bei Übernachtung/ Frühstück 80%. Bei Halbpension 79%. Bei

Vollpension 60%.
5.5 Dem Gast, dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, uns nachzuweisen, dass unsere ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw., dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen

Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringen Betrag zu bezahlen.
5.6.Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
5.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an uns, nicht etwa an eine örtliche Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

6. An- und Abreise
6.1. Der Bezug der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

Ananda Julial Albert I Ostermarkelsdorf 1 I 23769 Fehmarn I Ust.-IdNr.: I SteuerNr.: 25/00505089 I VR-Bank zwischen den Meeren I Inhaber: Ananda Julia Albert I BIC: GENODEF1NSH I IBAN: DE 93 2139 0008 0021 1833 11 I Telefon: 04371/8887758 I Mobil: 0162 /167 2625 I E-Mail: info@biohof- fehmarn.de I Internet: www.biohof-fehmarn.de

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6.2. Der Gast ist verpflichtet uns spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.

6.3. Die Unterkunft ist vom Gast zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 09:30 Uhr des Abreisetages frei zu machen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft können wir eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns

vorbehalten.

7. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch uns

7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß und soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich

zu behandeln.

7.2. Der Gast ist verpflichtet, uns auftretende Mängel und Störungen unverzüglich aufzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der

örtlichen Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Gastes

sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthaltes objektiv unzumutbar ist.
7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung zulässig, wenn wir in der Beschreibung der Unterkunft diese Möglichkeit vorsehen. Der Gast ist im Rahmen solche Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe

verpflichtet. Verstöße hiergegen können uns zu einer außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.

8. Haftungsbeschränkung
Wir haften nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistung selbst oder für Leistungsstörungen bei Leistungen, die während des Aufenthaltes durch uns für den Gast/ Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich

als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

9. Verjährung
9.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer Fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 3 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren

in einem Jahr.

9.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und uns als

Schuldner Kenntnis verlangt oder grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

9.3. Schweben zwischen dem Gast und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnetet Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der

Hemmung ein.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das

sonstige Rechtsverhältnis.

10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können uns nur an unserem Sitz verklagen.

10.3. Für unsere Klagen gegen den Gast, bzw. dem Auftraggeber, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder

deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

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Ihr Vertragspartner ist Ananda Julia Albert

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